Häufig gestellte Fragen zu Buchhaltung und Steuern
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Steuererklärungen, Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Mehrwertsteuer und Lohnadministration.
Die FAQ richtet sich an Privatpersonen, Selbstständige sowie KMU, GmbH und AG im Raum Bern, Köniz und Niederwangen.
Sollte Ihre Frage nicht beantwortet werden, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Steuererklärung Privatpersonen
Lohnt sich ein Treuhänder für die Steuererklärung?
Ja, in vielen Fällen lohnt es sich, die Steuererklärung durch einen Treuhänder oder Steuerberater erstellen zu lassen. Obwohl viele Privatpersonen ihre Steuererklärung selbst ausfüllen können, werden mögliche Steuerabzüge und Optimierungsmöglichkeiten häufig nicht vollständig ausgeschöpft.
Wer seine Steuererklärung ausfüllen lassen möchte, profitiert von Fachwissen, Zeitersparnis und der Sicherheit, dass alle relevanten Angaben korrekt erfasst werden. Besonders bei Wohneigentum, Wertschriften, mehreren Einkommensquellen, selbstständiger Erwerbstätigkeit oder Veränderungen der persönlichen Situation kann eine professionelle Steuerberatung sinnvoll sein.
Ein erfahrener Treuhänder prüft Ihre individuelle Situation, berücksichtigt mögliche Steuerabzüge und unterstützt Sie bei der Steueroptimierung im gesetzlichen Rahmen. Dadurch können Fehler vermieden und steuerliche Vorteile besser genutzt werden.
Ob klassische Steuererklärung oder umfassende Steuerberatung für Privatpersonen – eine professionelle Unterstützung kann sich sowohl finanziell als auch organisatorisch lohnen.
Was kostet es, eine Steuererklärung ausfüllen zu lassen?
Die Kosten für das Ausfüllen einer Steuererklärung hängen von der Komplexität Ihrer persönlichen Situation ab. Faktoren wie Wertschriften, Liegenschaften, mehrere Einkommensquellen, selbstständige Erwerbstätigkeit oder ausländische Vermögenswerte können den Aufwand erhöhen.
Bei Winida können einfache Steuererklärungen bereits ab CHF 90 erstellt werden. Umfangreichere Steuererklärungen werden nach Aufwand und den individuellen Gegebenheiten berechnet.
Wer seine Steuererklärung durch einen Treuhänder ausfüllen lässt, profitiert nicht nur von einer erheblichen Zeitersparnis, sondern auch von der Sicherheit, dass alle relevanten Steuerabzüge berücksichtigt werden. Eine professionelle Steuerberatung kann zudem helfen, Fehler zu vermeiden und steuerliche Optimierungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
Gerne erstellen wir Ihre Steuererklärung für Kunden aus Bern, Köniz, Niederwangen sowie der ganzen Schweiz – auf Wunsch vollständig digital.
Welche Unterlagen brauche ich für die Steuererklärung?
Für die Erstellung Ihrer Steuererklärung benötigen wir verschiedene Unterlagen zu Einkommen, Vermögen, Abzügen und Ihrer persönlichen Situation. Welche Dokumente erforderlich sind, hängt dabei von Ihren individuellen Verhältnissen ab.
Damit Sie nichts zusammensuchen oder wichtige Belege vergessen, erhalten Sie von uns vorab eine übersichtliche Checkliste mit allen benötigten Unterlagen. Dazu gehören beispielsweise Lohnausweise, Rentenbescheinigungen, Bank- und Wertschriftenauszüge, Belege zu Liegenschaften, Krankheitskosten, Weiterbildungen oder weiteren möglichen Steuerabzügen.
Auch wenn einzelne Unterlagen fehlen oder Sie unsicher sind, welche Dokumente relevant sind, unterstützen wir Sie gerne. Gemeinsam prüfen wir Ihre Situation und helfen Ihnen dabei, die notwendigen Angaben vollständig zusammenzustellen.
Unser Ziel ist es, den Aufwand für Sie möglichst gering zu halten. Sie erhalten eine klare Übersicht der benötigten Unterlagen und können uns diese auf Wunsch bequem digital übermitteln. So stellen wir sicher, dass Ihre Steuererklärung korrekt erstellt wird und sämtliche zulässigen Steuerabzüge berücksichtigt werden.
Was passiert, wenn ich die Steuererklärung zu spät einreiche?
Wird die Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht, kann die Steuerbehörde zunächst eine Mahnung versenden. Bleibt die Steuererklärung auch danach aus, drohen zusätzliche Gebühren und im schlimmsten Fall eine sogenannte Ermessensveranlagung.
Bei einer Ermessensveranlagung schätzt die Steuerverwaltung Ihr Einkommen und Vermögen anhand der ihr vorliegenden Informationen. Diese Schätzung fällt nicht immer zu Ihren Gunsten aus und kann zu einer höheren Steuerbelastung führen. Zudem ist es oft aufwendig, eine solche Veranlagung nachträglich anzufechten oder korrigieren zu lassen.
Falls Sie mehr Zeit benötigen, empfiehlt es sich, rechtzeitig eine Fristverlängerung zu beantragen. In den meisten Kantonen kann dies einfach und unkompliziert online erfolgen.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung noch nicht eingereicht haben oder Unterstützung benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir sorgen dafür, dass Ihre Steuererklärung vollständig und fristgerecht eingereicht wird und alle relevanten Steuerabzüge berücksichtigt werden.
Wann lohnt sich eine Steuerberatung besonders?
Eine Steuerberatung lohnt sich besonders dann, wenn Ihre steuerliche Situation über die Standardfälle hinausgeht oder sich wichtige Veränderungen in Ihrem Leben ergeben haben. Dazu gehören beispielsweise der Kauf von Wohneigentum, Wertschriften und Kapitalanlagen, eine selbstständige Erwerbstätigkeit, eine Firmengründung, eine Erbschaft, eine Pensionierung oder ein Wohnortswechsel.
Auch bei mehreren Einkommensquellen, hohen Berufsauslagen oder grösseren Vorsorgeeinzahlungen kann eine professionelle Steuerberatung sinnvoll sein. In solchen Fällen bestehen oft Optimierungsmöglichkeiten, die ohne fundierte Kenntnisse des Steuerrechts leicht übersehen werden.
Doch auch bei einer scheinbar einfachen Steuererklärung kann sich eine Beratung lohnen. Ein Steuerberater oder Treuhänder stellt sicher, dass alle zulässigen Steuerabzüge berücksichtigt werden und die Steuererklärung korrekt und vollständig eingereicht wird.
Eine professionelle Steuerberatung schafft Klarheit, spart Zeit und kann dazu beitragen, die Steuerbelastung im gesetzlichen Rahmen zu optimieren. Gerne beraten wir Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmer aus Bern, Köniz, Niederwangen sowie der ganzen Schweiz.
Buchhaltung für Selbstständige / Einzelfirma
Was kostet eine Buchhaltung für eine Einzelfirma?
Die Kosten für die Buchhaltung einer Einzelfirma hängen vom Umfang der Geschäftstätigkeit, der Anzahl Belege und Buchungen sowie von zusätzlichen Dienstleistungen wie MWST-Abrechnungen, Steuerberatung oder dem Jahresabschluss ab.
Bei Winida beginnt die laufende Buchhaltung für eine Einzelfirma bereits ab CHF 80 pro Monat. Damit erhalten Selbstständige und Kleinunternehmer eine professionelle Unterstützung zu transparenten und fairen Konditionen. Je nach Unternehmensgrösse und gewünschtem Leistungsumfang können die Kosten entsprechend variieren.
Eine professionell geführte Buchhaltung hilft nicht nur dabei, gesetzliche Anforderungen einzuhalten, sondern schafft auch einen klaren Überblick über die finanzielle Situation des Unternehmens. Gleichzeitig sparen Sie wertvolle Zeit und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Gerne unterstützen wir Selbstständige und Einzelfirmen aus Bern, Köniz, Niederwangen sowie der ganzen Schweiz – auf Wunsch vollständig digital und mit persönlicher Betreuung.
Muss ich als Selbstständiger eine Buchhaltung führen?
Ja. Als selbstständige Person in der Schweiz sind Sie grundsätzlich verpflichtet, eine Buchhaltung zu führen. Der Umfang hängt jedoch von Ihrer Unternehmensgrösse und dem Umsatz ab.
Bis zu einem Jahresumsatz von CHF 500’000 reicht in der Regel eine vereinfachte Buchhaltung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung). Dabei werden mindestens Einnahmen, Ausgaben sowie Ihre Vermögenslage (z.B. Bankguthaben, offene Rechnungen) erfasst.
Sobald Ihr Umsatz über CHF 500’000 pro Jahr liegt, sind Sie verpflichtet, eine doppelte Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung zu führen.
Unabhängig davon gilt: Auch kleinere Selbstständige profitieren von einer sauberen Buchhaltung, insbesondere für die Steuererklärung, die AHV-Abrechnung sowie bei einer möglichen Mehrwertsteuerpflicht (ab CHF 100’000 Umsatz in der Regel relevant).
Gerne unterstützen wir Sie dabei – ob als Einzelunternehmer, GmbH oder AG, im Raum Bern, Köniz oder digital in der ganzen Schweiz.
Ab welchem Umsatz brauche ich eine doppelte Buchhaltung?
In der Schweiz sind Sie als Unternehmen oder selbstständig erwerbende Person ab einem Jahresumsatz von CHF 500’000 verpflichtet, eine doppelte Buchhaltung zu führen.
Das bedeutet konkret, dass Sie neben der Erfolgsrechnung auch eine Bilanz erstellen müssen und die Buchhaltung nach dem System der doppelten Buchführung geführt wird.
Liegt Ihr Umsatz unter CHF 500’000 pro Jahr, genügt in der Regel eine vereinfachte Buchhaltung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung), sofern keine speziellen gesetzlichen Anforderungen (z.B. bei bestimmten Rechtsformen oder Branchen) bestehen.
Für KMU, Selbstständige sowie GmbH und AG im Raum Bern, Köniz und der ganzen Schweiz lohnt sich eine strukturierte Buchhaltung oft bereits deutlich unter dieser Grenze – insbesondere für eine saubere Finanzübersicht und Steueroptimierung.
Muss ich ein Geschäftskonto haben?
In der Schweiz besteht für Einzelunternehmen und Selbstständige keine gesetzliche Pflicht, ein separates Geschäftskonto zu führen. Sie dürfen grundsätzlich auch Ihr privates Bankkonto nutzen.
Trotzdem wird ein Geschäftskonto in der Praxis dringend empfohlen, da es die Buchhaltung deutlich vereinfacht und für klare Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Finanzen sorgt. Das erleichtert insbesondere die Steuererklärung, die Zusammenarbeit mit Treuhandstellen sowie die Übersicht über Einnahmen und Ausgaben.
Bei GmbH und AG ist die Situation anders: Hier ist ein separates Geschäftskonto faktisch zwingend, da das Kapital bei der Gründung über ein entsprechendes Konto einbezahlt werden muss und die Gesellschaft rechtlich klar von den Privatfinanzen getrennt ist.
Gerade für KMU, Selbstständige sowie Unternehmen im Raum Bern, Köniz und der ganzen Schweiz lohnt sich ein Geschäftskonto in den meisten Fällen schon ab dem ersten Umsatz.
Wann muss ich mich für die MWST anmelden?
In der Schweiz entsteht die Mehrwertsteuer-pflicht grundsätzlich ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 aus steuerbaren Leistungen.
1. MWST-Pflicht ab Beginn der Tätigkeit
Wenn bereits bei Geschäftsaufnahme absehbar ist, dass Sie die Umsatzgrenze von CHF 100’000 innerhalb der ersten 12 Monate erreichen, sind Sie von Beginn an mehrwertsteuerpflichtig. Die Anmeldung erfolgt in diesem Fall direkt zu Beginn der Geschäftstätigkeit.
2. Start unter CHF 100’000 – späterer Wechsel in die MWST-Pflicht
Wenn Sie zunächst unter der Grenze liegen, beginnt die MWST-Pflicht erst dann, wenn Sie diese Schwelle im laufenden oder vorhersehbaren Geschäftsbetrieb überschreiten.
In der Praxis gilt:
- Wird die Umsatzgrenze während des Jahres erstmals überschritten, entsteht die MWST-Pflicht ab dem 1. Januar des Folgejahres
- Die Anmeldung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) muss in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnis der Überschreitung erfolgen
Fazit:
Entscheidend ist nicht nur der aktuelle Umsatz, sondern auch die Prognose sowie der Zeitpunkt der Überschreitung. Bei Wachstum oder Unsicherheit sollte die Umsatzentwicklung regelmässig überprüft werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beurteilung Ihrer MWST-Pflicht sowie der laufenden Buchhaltung – für Selbstständige und KMU im Raum Bern, Köniz und der ganzen Schweiz.
Wann lohnt sich ein Treuhänder für Selbstständige?
Ein Treuhänder lohnt sich für Selbstständige in der Schweiz grundsätzlich dann, wenn Buchhaltung, Steuern oder MWST zu viel Zeit in Anspruch nehmen oder Unsicherheiten bestehen.
Gerade zu Beginn der Selbstständigkeit kann eine professionelle Begleitung sinnvoll sein, um von Anfang an eine saubere Buchhaltung aufzubauen und Fehler bei MWST, AHV oder der Steuererklärung zu vermeiden.
Mit wachsendem Umsatz und zunehmender Komplexität – insbesondere ab der MWST-Pflicht oder bei mehreren Kunden und höheren Belegvolumen – steigt der Nutzen eines Treuhänders zusätzlich, da die laufende Buchhaltung und der Jahresabschluss mehr Aufwand verursachen.
Auch wenn Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren möchten und keine Zeit für administrative Aufgaben haben, ist die Zusammenarbeit mit einem Treuhänder oft eine effiziente Lösung.
Gerne unterstützen wir Sie als Treuhandpartner für Selbstständige und KMU im Raum Bern, Köniz und der ganzen Schweiz bei Buchhaltung, Steuern und administrativen Aufgaben.
Buchhaltung für GmbH & AG
Wie gründe ich eine GmbH?
Eine GmbH in der Schweiz wird in mehreren Schritten gegründet und ist rechtlich relativ klar geregelt.
Zuerst wird das Stammkapital von mindestens CHF 20’000 festgelegt. Dieses muss vollständig einbezahlt oder als Sacheinlage eingebracht werden. Danach wird die GmbH öffentlich beurkundet, meist über einen Notar, und die Gründungsurkunde sowie die Statuten werden erstellt.
Anschliessend erfolgt die Eintragung ins Handelsregister. Erst mit dieser Eintragung entsteht die GmbH rechtlich. Parallel dazu werden in der Regel auch die Anmeldung bei der AHV sowie – falls erforderlich – die MWST-Registrierung vorgenommen.
Nach der Gründung müssen zudem die laufende Buchhaltung geführt und ein Jahresabschluss erstellt werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Gründung Ihrer GmbH sowie den anschliessenden administrativen und buchhalterischen Pflichten im Raum Bern, Köniz und der ganzen Schweiz.
Was kostet die Buchhaltung einer GmbH?
Die Kosten für die Buchhaltung einer GmbH in der Schweiz hängen stark von der Grösse des Unternehmens, der Anzahl Buchungen und dem gewünschten Leistungsumfang ab.
Für kleinere GmbHs mit wenig Belegen beginnen einfache Buchhaltungsmandate oft im Bereich von rund CHF 200 bis CHF 500 pro Monat. Darin enthalten sind in der Regel die laufende Buchführung und der Jahresabschluss.
Bei KMU mit mehr Transaktionen, Lohnbuchhaltung, MWST-Abrechnungen oder zusätzlichen Auswertungen liegen die Kosten häufig zwischen CHF 500 und CHF 1’500 pro Monat oder mehr, je nach Aufwand.
Wichtig ist, dass sich der Preis immer nach der Komplexität richtet: Je mehr Belege, Mitarbeiter oder Spezialfälle (z.B. MWST, Abschreibungen, Zwischenabschlüsse), desto höher der Aufwand.
Gerne erstellen wir Ihnen eine passende Offerte für Ihre GmbH im Raum Bern, Köniz oder digital in der ganzen Schweiz – abgestimmt auf Ihre konkrete Situation.
Kann ich die Buchhaltung meiner GmbH selbst führen?
Ja, grundsätzlich können Sie die Buchhaltung Ihrer GmbH in der Schweiz selbst führen. Gesetzlich ist das erlaubt, sofern die Buchhaltung vollständig, korrekt und nach den Vorgaben des Obligationenrechts geführt wird.
Bei einer GmbH besteht jedoch die Pflicht zur doppelten Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung. Zusätzlich müssen je nach Situation MWST-Abrechnungen, Lohnbuchhaltung sowie Sozialversicherungen korrekt geführt werden.
In der Praxis lohnt sich die Selbstführung der Buchhaltung vor allem bei sehr kleinen GmbHs mit wenigen Buchungen und wenn Sie über das nötige Fachwissen und die Zeit verfügen. Mit zunehmendem Wachstum oder bei Unsicherheiten wird die Buchhaltung jedoch schnell komplex und fehleranfällig.
Fehler können insbesondere bei Steuern, MWST oder Löhnen zu Nachzahlungen oder Aufwand bei Korrekturen führen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der laufenden Buchhaltung oder übernehmen diese vollständig für Ihre GmbH im Raum Bern, Köniz und der ganzen Schweiz.
Welche Unterlagen benötigt ein Treuhänder für den Jahresabschluss?
Für den Jahresabschluss benötigt ein Treuhänder alle Unterlagen, die die finanzielle Situation Ihres Unternehmens im Geschäftsjahr vollständig abbilden.
Dazu gehören in der Regel sämtliche Bank- und Kassenbelege sowie die dazugehörigen Kontoauszüge. Ebenso wichtig sind Debitoren- und Kreditorenlisten, also offene Kunden- und Lieferantenrechnungen per Jahresende.
Weiter werden alle Buchungsbelege wie Rechnungen, Quittungen, Spesenabrechnungen und sonstige Geschäftsvorfälle benötigt. Falls Mitarbeitende beschäftigt sind, gehören auch die Lohnabrechnungen, Lohnausweise und Sozialversicherungsabrechnungen dazu.
Bei mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen werden zusätzlich die MWST-Abrechnungen sowie die entsprechenden Aufzeichnungen verlangt. Je nach Unternehmen können auch Anlageverzeichnisse (z.B. für Fahrzeuge oder Maschinen) sowie Verträge relevant sein.
Je vollständiger die Unterlagen sind, desto effizienter und sauberer kann der Jahresabschluss erstellt werden.
Was kostet eine Steuerberatung für Unternehmen?
Die Kosten für eine Steuerberatung für Unternehmen in der Schweiz hängen stark von der Unternehmensgrösse, der Komplexität und dem Beratungsumfang ab.
Für kleinere Selbstständige und Einzelfirmen liegen einfache Steuerberatungen oft im Bereich von rund CHF 150 bis CHF 300 pro Stunde. Bei KMU sowie GmbH und AG werden häufig Pauschalen oder Mandatspakete vereinbart, die je nach Aufwand mehrere hundert bis mehrere tausend Franken pro Jahr betragen können.
Einfluss auf die Kosten haben insbesondere Faktoren wie MWST-Pflicht, Anzahl Mitarbeitende, internationale Sachverhalte oder komplexe Abschreibungen und Strukturen.
In vielen Fällen lohnt sich eine laufende steuerliche Begleitung statt nur einer einmaligen Beratung, da so Optimierungspotenziale über das ganze Jahr genutzt werden können.
Gerne unterstützen wir Sie mit einer passenden Steuerberatung für Selbstständige und KMU im Raum Bern, Köniz und der ganzen Schweiz – individuell abgestimmt auf Ihre Situation.
Zusammenarbeit mit Winida
Wie läuft die Zusammenarbeit mit Winida ab?
Die Zusammenarbeit mit Winida ist einfach und flexibel aufgebaut. Zu Beginn klären wir Ihre aktuelle Situation sowie Ihre Anforderungen im Bereich Buchhaltung, Steuern und Administration. Danach definieren wir gemeinsam den passenden Leistungsumfang.
Anschliessend übernehmen wir auf Wunsch die laufende Buchhaltung, die Erstellung von Abschlüssen sowie die Steuerdeklarationen. Je nach Bedarf arbeiten wir vollständig digital oder in Kombination mit persönlichen Terminen.
Für welche Unternehmen arbeitet Winida?
Wir betreuen Selbstständige, KMU, GmbH und AG mit Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen bis rund 30 Mitarbeitende.
Unsere Kunden stammen aus unterschiedlichen Branchen, insbesondere aus dem Raum Bern und Köniz, wir arbeiten jedoch auch digital in der ganzen Schweiz.
Wie funktioniert der Wechsel zu Winida?
Der Wechsel ist unkompliziert. In der Regel übernehmen wir die bestehende Buchhaltung von Ihrem bisherigen Treuhänder oder direkt von Ihnen.
Wir kümmern uns um die Übernahme der Daten und sorgen für einen sauberen Übergang, damit kein administrativer Aufwand für Sie entsteht.
Muss ich physisch vor Ort sein?
Nein. Die Zusammenarbeit ist vollständig digital möglich.
Auf Wunsch sind jedoch auch persönliche Termine vor Ort möglich.
Welche Leistungen übernimmt Winida?
Wir übernehmen je nach Bedarf die laufende Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, MWST-Abrechnungen sowie Lohnbuchhaltungen.
Zusätzlich unterstützen wir Sie auch bei administrativen und treuhänderischen Fragen oder bei der Gründung von Unternehmen.
Wie läuft die Kommunikation ab?
Die Kommunikation erfolgt unkompliziert per
E-Mail, Telefon oder digital über gängige Tools.
Sie haben in der Regel eine fixe Ansprechperson, die Ihre Buchhaltung kennt und Sie laufend betreut.
Kann ich auch nur einzelne Leistungen beziehen?
Ja. Sie können sowohl komplette Buchhaltungsmandate als auch einzelne Dienstleistungen wie Steuererklärungen oder MWST-Abrechnungen in Anspruch nehmen.